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Ansprüche Dritter gegenüber Produzenten aufgrund von Personen- oder Sachschäden können äußerst unangenehm werden - erst recht, wenn sie berechtigt sind.
Die Produktionshaftpflicht-Versicherung prüft die gestellten Ansprüche, wehrt sie ab - oder befriedigt sie, wenn sie sich als berechtigt erweisen.
Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen die Checkliste "Haftpflicht" zum Downloaden. Für eine Deckung im Rahmen einer gebündelten Filmpolice gibt die Checkliste "Gebündelte Filmpolice" umfassend Auskunft.
Sollten Fragen offen bleiben, so stehen
wir Ihnen gerne Rede und Antwort.